Regierungsinspektoranwärterin und Regierungsinspektoranwärter (w/m/d) bei der Polizei NRW (Bachelor of Laws)
Die Bewerbung besteht aus der Onlinebewerbung und einer schriftlichen Bewerbung.
Beides ist für Ihre Bewerbung unverzichtbar.
Der schriftliche Teil Ihrer Bewerbung enthält sowohl persönliche Dokumente und Formulare (in Kopie: Personalausweis oder Reisepass, im Original: tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf und die Formulare 1 bis 3) welche Sie einreichen müssen.
Nach Absenden der Onlinebewerbung haben Sie für das Einreichen der schriftlichen Bewerbung nur zwei Wochen Zeit. Sollte Ihre schriftliche Bewerbung in diesem Zeitraum nicht bei uns eingehen, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits kein Interesse mehr an der Bewerbung besteht, womit Sie aus dem Bewerbungsverfahren automatisch ausscheiden.
Es empfiehlt sich also unbedingt zuerst das Vorliegen aller Unterlagen zu prüfen und erst danach die Onlinebewerbung durchzuführen.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen unbedingt fristgerecht an folgende Adresse:
LAFP NRW
Dezernat 53
Weseler Straße 264
48151 Münster
Verzichten Sie hierbei bitte auf sämtliche Bewerbungsmappen, Schutzhüllen o.ä. Diese erschweren die Bearbeitung der großen Zahl an Bewerbungen! Der Eingang Ihrer Unterlagen wird von uns im Nachrichtenbereich Ihres Bewerberkontos bestätigt. Aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen kann es bis zur Einladung zum ersten Testtag oder einer sonstigen Rückmeldung von uns zu Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten kommen. Die Einladung wird Ihnen jedoch rechtzeitig zugehen. Sie befinden sich solange im Auswahlverfahren, bis Sie einen Einstellungs- oder einen Ablehnungsbescheid erhalten, auch wenn dies aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen länger dauern kann.
Sämtliche nachfolgend aufgezählte Dokumente müssen für eine Einstellung als einzeln beglaubigte Kopie vorliegen (hier genügt eine einfache Beglaubigung, z.B. durch Schulen, Personalwerber der Polizei, Pfarrer, usw. aus der hervorgeht, das die Kopie mit dem Original übereinstimmt).
Eine Beglaubigung für mehrere Dokumente zusammenhängend genügt nicht.
Folgende Dokumente in Kopie müssen durch Sie beigebracht werden: